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Ihr Sysmex IVD-Produkt: Alles, was Sie wissen müssen

Rechtliche Grundlagen

Zur Verbesserung des Patientenschutzes trat am 26. Mai 2022 im europäischen Raum die neue «EU-Verordnung 2017/746», kurz IVDR (In Vitro Diagnostic Regulation), in Kraft.

Zur Angleichung an die EU, aber auch um die Sicherheit von IVD-Produkten in der Schweiz zu erhöhen und gewährleisten zu können, trat am gleichen Tag die neue «Verordnung über In-vitro Diagnostika (IvDV)» in der Schweiz in Kraft.

Wie weiss ich, ob ein IVD-Produkt die neuen Anforderungen in der Schweiz erfüllt?

Bereits an der Produktkennzeichnung kann erkannt werden, ob ein IVD-Produkt die strengen IvDV-Anforderungen in der Schweiz erfüllt. Hier einige wesentliche Merkmale:

  • Hersteller: Der Hersteller ist verpflichten seinen Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene Handelsmarke des Herstellers und die Anschrift seiner eingetragenen Niederlassung auf der Kennzeichnung anzugeben.
  • CE-Markierung: Alle IVD-Produkte müssen eine CE-Markierung tragen. Diese Kennzeichnung zeigt, dass bei dem Produkt das entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde und eine Konformitätserklärung vorliegt. Eine vierstellige Zahl neben der CE-Markierung weist darauf hin, dass die Bewertung durch eine sogenannte «Benannte Stelle» (EU) bzw. «Bezeichnete Stelle» (CH) durchgeführt wurde und ein CE-Zertifikat vorliegt. Dies gilt für IVD-Produkte Klasse B, C und D.
  • IVD-Symbol: Handelt es sich um ein In-vitro-Diagnostikum, muss das IVD-Symbol sowohl auf dem Produkt, seiner Verpackung wie auch in der dazugehörenden Dokumentation, z.B. Handbuch und/oder Packungsbeilage, abgebildet sein. IVD-Produkte sind nur zu Untersuchungen von Proben aus dem menschlichen Körper bestimmt, beispielsweise Blut- oder Gewebeproben.
  • UDI (Unique Device Identification): Alle IVD-Produkte, bei denen es sich nicht um Produkte für Leistungsstudien handelt, tragen eine eindeutige Identifikationsnummer (UDI, Unique Device Identification). Die UDI ermöglicht nicht nur die Identifizierung, sondern erleichtert auch die Rückverfolgbarkeit der Produkte auf dem Markt.
  • Chargen-, Lot.- und Serien-Nr.: Diese Angaben tragen vor allem dazu bei, dass unsichere IVD-Produkte schneller vom Markt genommen werden können.

Schweizer Bevollmächtigter: Die Grundvoraussetzung für die Platzierung eines IVD-Produktes auf dem Schweizer Markt ist die Benennung eines Schweizer Bevollmächtigten (CH-REP) durch alle Hersteller, die ihren Sitz ausserhalb der Schweiz haben. Die CH-REP Informationen bei IVD-Produkten, die nicht zur Eigenanwendung bestimmt sind, müssen entweder auf der Kennzeichnung oder auf einem dem Produkt beiliegenden Dokument, z.B. Lieferschein oder Gebrauchsanweisung, angegeben werden. Es ist die Pflicht eines jeden Schweizer Importeurs dies zu prüfen.

Technische Dokumentation: Um die Konformität eines IVD-Produktes zu bewerten, verfasst der Hersteller eine sogenannte technische Dokumentation. Diese Dokumentation enthält unter anderem Informationen über die Zweckbestimmung und über die Sicherheit und Leistung eines IVD-Produktes. Die technische Dokumentation muss auf dem neuesten Stand gehalten werden und auf Anfrage einer Behörde vorgelegt werden können.

Wie erfolgt der Informations- und Datenaustausch in der EU und in der Schweiz?

EUDAMED-Datenbank

Die EUDAMED (European Database on Medical Devices) wurde zur Umsetzung der MDR (Medical Device Regulation) und der IVDR entwickelt. EUDAMED ist eine zentrale IT-Plattform, welche von der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten betrieben und zum Informations- und Datenaustausch genutzt wird.

Die wichtigsten in der EUDAMED gespeicherten Daten:

  • Wirtschaftsakteure: Um ein IVD-Produkt registrieren zu können, müssen alle Wirtschaftsakteure wie Hersteller, Importeure, Bevollmächtigte, Benannte Stellen aber auch Sponsoren klinischer Prüfungen im «Actors Module» registriert sein.
  • Produkte: Das «UDI-/Device-Module» dient dazu, alle Medizin- und/oder IVD-Produkte für den europäischen Markt zu registrieren.
  • Zertifikate: Im Zertifikatsmodul werden alle durch die Benannte Stelle ausgestellten Zertifikate erfasst und verwaltet.
  • Vigilance: Um sich über meldepflichtige Ereignisse zu informieren verfügt die EUDAMED über zwei Vigilance-Module: eines für die Behörden und die Hersteller und eines für alle Wirtschaftsakteure.

Swissdamed-Datenbank

Swissdamed ist die neue Schweizer Datenbank für die Registrierung von Wirtschaftsakteuren und allen Medizinprodukten, einschliesslich IVDs, auf dem Schweizer Markt. Swissdamed ist so konzipiert, dass sie der europäischen EUDAMED-Datenbank ähnelt, um die Äquivalenz zwischen den Schweizer- und den EU-Gesetzen zu wahren und um den Aufwand für Wirtschaftsakteure zu minimieren. Sie wird von der Swissmedic verwaltet und soll die Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Medizin- und IVD-Produkten über die gesamte Lieferkette gewährleisten.  

Die Swissdamed besteht aus zwei Modulen:

  • Akteure: Alle Wirtschaftsakteure wie Schweizer Hersteller, Schweizer Bevollmächtigte (CH-REP) und Schweizer Importeure müssen sich spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem ersten Inverkehrbringen eines IVD-Produktes in der Schweiz in der Swissdamed registrieren. Die Registrierung eines Schweizers Händlers ist in der Swissdamed nicht möglich.
  • Medizinprodukte: Dieses Modul wird zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein. Trotzdem müssen Schweizer Hersteller der Swissmedic schon heute melden, wenn sie ein IVD-Produkt erstmals in der Schweiz in Verkehr bringen.

Welche Vorteile hat die Nutzung der EUDAMED- und/oder Swissdamed-Datenbank?

  • Transparenz: Die Datenbanken sind eine zentrale Quelle für Informationen über die Wirtschaftsakteure und über die zugelassenen Medizin- und/oder IVD-Produkte.
  • Rückverfolgbarkeit: Dank der Registrierung der Medizin- und/oder IVD-Produkte kann eine eindeutige Identifikation und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden.
  • Marktüberwachung und Sicherheit: Indem die zuständigen Behörden einen schnelleren Zugriff auf Informationen über die Hersteller und ihre Bevollmächtigten, über Produkte und ihre Bescheinigungen sowie die Vigilance-Daten haben, trägt die Nutzung der EUDAMED- und/oder Swissdamed-Datenbank wesentlich zur Verbesserung der Marktüberwachung und somit der Patientensicherheit bei.

Was versteht man unter «altrechtliche IVD-Produkte» und können diese in der Schweiz noch genutzt werden?

Bis zum 25. Mai 2022 mussten alle IVD-Produkte sowohl für den EU- wie auch für den Schweizer-Markt die Anforderungen der Richtlinie 98/79/EG (IVDD, In-vitro-Diagnostica Directive) erfüllen. Umgangssprachlich wird diese Richtlinie als «altes Recht» oder «IVDD» bezeichnet und dementsprechend werden die Produkte entweder «altrechtliche»- oder «IVDD»-Produkte genannt.  

Die am 26. Mai 2022 in Kraft getretene IvDV gilt grundsätzlich für alle IVD-Produkte. Angesichts der Tatsache, dass die Umsetzung der neuen Gesetze in Verzug ist und um die Versorgungslücken in der Schweiz zu minimieren, wurden gesetzliche Übergangsbestimmungen und Fristen für das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und die Inbetriebnahme der «IVDD-Produkte» festgelegt. Die genauen Angaben zu diesem Thema können z.B. dem durch Swissmedic publiziertem Merkblatt «MU600_00_016d_MB Pflichten Wirtschaftsakteure CH» entnommen werden.

Quellennachweis:

  • Verordnung (EU) 2017/746 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über In-vitro-Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EG und des Beschlusses 2010/227/EU der Kommission (Version vom 09.07.2024)
  • Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV) vom 04. Mai 2022 (Stand am 01. Januar 2025)
  • Swissmedic Merkblatt «Pflichten Wirtschaftsakteure CH, Identifikationsnummer: MU600_00_016, Version: 6.0, gültig ab Datum: 01.01.2025»
  • EUDAMED Datenbank
  • Swissdamed Datenbank
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